Kostenträger
Beratung und Coaching:
- Die Kosten müssen selbst getragen werden. Ich orientiere mich an den ortsüblichen Tarifen.
Psychologische Psychotherapie:
- Die Kosten können selbst übernommen werden.
- Ja nach Versicherung ist eine Kostenbeteiligung durch die Zusatzversicherung der Krankenkasse möglich. Die nicht übernommenen Kosten müssen selbst getragen werden. Informieren Sie sich bitte direkt bei Ihrer Krankenkasse, welche Beiträge an psychologische (nicht-ärztliche) Psychotherapie bezahlt werden.
- Seit dem 01.07.2022 werden die Kosten von der Grundversicherung der Krankenkasse übernommen, wenn es eine ärztliche Anordnung dafür gibt (durch Hausärztin, Kinderarzt oder Psychiaterin bzw. durch einen Facharzt bei Krisen). Die Voraussetzung dafür ist, dass das psychische Leiden einen Krankheitswert aufweist.
- Je nachdem übernehmen die Invalidenversicherung (IV) oder die Unfallversicherung (UV) die Kosten. Besteht eine IV-Verfügung, kann bei der IV ein Gesuch für eine Kostenübernahme der Psychotherapie gestellt werden.
- Ein möglicher weiterer Kostenträger ist die Opferhilfe.
Ich bin als Leistungserbringerin anerkannt bei den Krankenkassen, d.h. für die Grundversicherung (nach OKP), für Zusatzversicherungen sowie bei der Invaliden- und Unfallversicherung (IV/UV) .
Schweigepflicht
Als Psychotherapeutin unterstehe ich der Schweigepflicht. Alle Informationen werden streng vertraulich behandelt.
Corona / Krankheit
Ich halte mich an die aktuellen Verhaltens- und Hygienerichtlinien des Bundesamtes für Gesundheit (BAG). Bei körperlichen Krankheitssymptomen bitte nicht in der Praxis erscheinen, sondern telefonisch Kontakt aufnehmen.