Kostenträger
Ich bin bei den Krankenkassen als OKP-Leistungserbringerin (Grundversicherung) anerkannt. Sie haben daher folgende Möglichkeiten für die Kostenübernahme (bitte teilen Sie mir vor Behandlungsbeginn mit, welchen Weg Sie wählen):
- Grundversicherung der Krankenkasse: Seit Juli 2022 werden die Kosten für die psychologische Psychotherapie von der Grundversicherung übernommen (abzüglich Selbstbehalt und Franchise), wenn das psychische Leiden einen Krankheitswert aufweist und eine ärztliche Anordnung vorliegt. Für eine Abrechnung über die Grundversicherung benötige ich vor dem Erstgespräch das ärztliche Formular "Anordnung für Psychotherapie" (ausgefüllt durch Hausärztin, Kinderarzt oder Psychiaterin bzw. durch einen Facharzt bei Krisen). Damit wird von einer psychischen Erkrankung ausgegangen. Das Formular kann von der Arztpraxis per Mail (über den gesicherten Mailkontakt HIN) an mich gesandt werden.
- Zusatzversicherung der Krankenkasse: Ob und mit welchen Beträgen Ihre Zusatzversicherung sich an den Kosten beteiligt, müssen Sie direkt bei Ihrer Versicherung nachfragen. Die Rechnung ist dann direkt durch Sie zu begleichen mit der Möglichkeit der Rückforderung an die Zusatzversicherung. Die nicht von der Versicherung übernommenen Kosten müssen selbst getragen werden.
- Selbstzahler: Die Kosten können selbst übernommen werden. Somit können Sie unkompliziert die Behandlung bzw. Begleitung starten, ohne vorgängigen Arztbesuch. So wird Ihre Krankenkasse nicht involviert und auch nicht informiert (betreffend Diagnose, Berichte, etc.). Meine Leistungen verrechne ich nach Aufwand (Gespräche, Vor- und Nachbereitung, Mails, Berichte, ...) zum marktüblichen Tarif.
Absagen / Krankheit
Vereinbarte Termine können bis spätestens 24h vorher kostenlos abgesagt werden. Bei späteren Absagen werden Ihnen (nicht der Krankenkasse) die Kosten in Rechnung gestellt, dies unabhängig vom Grund Ihrer Absage.
Bei möglicherweise ansteckenden Krankheitssymptomen bitte nicht in der Praxis erscheinen, sondern per Telefon, Mail oder SMS Kontakt aufnehmen.
Schweigepflicht
Als Psychotherapeutin unterstehe ich der Schweigepflicht. Alle Informationen werden streng vertraulich behandelt.